Ja, jederzeit mit der Rolle «Verwalten». Ein Abbruch ist endgültig – die Anfrage lässt sich nicht wieder aktivieren.
Beim Abbruch werden alle Beteiligten informiert, und das Dokument mit den bis dahin gesammelten Unterschriften wird an alle mit der Rolle «Erhalten» zugestellt, gekennzeichnet als unvollständig unterschrieben. Liegt das Dokument bereits im Briefkasten, erscheint dort ein entsprechender Hinweis. Die bereits geleisteten Unterschriften bleiben gültig – Sie können damit eine neue Anfrage an die fehlenden Personen starten.